feuerwerk und covid 19
Illegale Explosivstoffe – eine Spätfolge der Pandemie?
28. Mai 2026
Während der Covid-19 Pandemie wurde, erstmalig zum Jahreswechsel 2020/21, ein Verbot des Überlassens von Silvesterfeuerwerk an Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen. Eignung und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems waren stark umstritten. Dennoch trat für den Jahreswechsel 2021/22 erneut ein Überlassungsverbot in Kraft. Vertreter der Polizei warnten zum damaligen Zeitpunkt, dass Verbote des behördlich geprüften Silvesterfeuerwerks zu einer Zunahme der Verwendung von illegalen Explosivstoffen sowie Feuerwerkskörpern aus dem Ausland führen würden (BDK Sachsen, GdP Berlin). Letztere unterliegen teilweise nicht den gleichen Prüfkriterien wie Silvesterfeuerwerk und können daher ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen.
Nach dem Ende der pandemiebedingten Feuerwerksverkaufsverbote erlebte Deutschland einen regelrechten Feuerwerksboom. Offenbar besteht in der Bevölkerung ein Bedürfnis nach Selbstverwirklichung, Gemeinschaft und Ritual, das im Silvesterfeuerwerk Ausdruck findet. Gleichzeitig rückten während der vergangenen Jahreswechsel Verletzungen und sogar Todesfälle durch Feuerwerkskugeln (sog. „Kugelbomben") und andere illegal verwendete Explosivstoffe in den Mittelpunkt der Berichterstattung.
Hintergrund: Was sind illegal verwendete Explosivstoffe?
Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke. Ihre Verwendung unterliegt in Deutschland strengen Regularien. Das Sprengstoffgesetz (SprengG) definiert in § 3a Abs. 1 dazu vier verschiedene Kategorien:
- Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen („Kleinstfeuerwerk" bzw. „Jugendfeuerwerk")
- Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen („Kleinfeuerwerk"; oftmals als „Silvesterfeuerwerk" bezeichnet)
- Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen („Mittelfeuerwerk")
- Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen und nur von Personen mit Fachkenntnissen zu verwenden sind („Großfeuerwerk" bzw. „Profi-Feuerwerk")
Das Spektrum der illegal verwendeten Explosivstoffe umfasst im Kontext des Silvesterfeuerwerks:
- Gegenstände die Explosivstoffe beinhalten und keiner behördlichen Prüfung unterzogen wurden (bspw. Selbstlaborate)
- Behördlich geprüfte pyrotechnische Gegenstände zu technischen Zwecken (bspw. zur Vergrämung von Schadvögeln), die missbräuchlich eingesetzt werden
- Behördlich geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 die von nicht befugten Personen besessen bzw. verwendet werden (bspw. Feuerwerkskugeln, umgangssprachlich „Kugelbomben")
- Feuerwerkskörper der Kategorie F2 die aufgrund weitergehender Regulierungen des SprengG befugten Personen vorbehalten sind, aber von nicht befugten Personen verwendet werden
Informationsfreiheit – Der bvpk fragt nach!
Zwei Mitglieder des bvpk haben zwischen März und September 2025 auf Grundlage der Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern relevante Sicherheitsbehörden um Auskunft gebeten. Im Zentrum der Anfragen an Zoll, Bundespolizei und die 16 Polizeibehörden der Bundesländer stand dabei die seit 2010 durch die jeweilige Behörde sichergestellte Menge Pyrotechnik.
Kein einheitliches Meldesystem für illegal verwendete Explosivstoffe
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gingen Rückmeldungen von allen 18 kontaktierten Behörden ein. Neben Zoll und Bundespolizei stellten vier Landespolizeibehörden (Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen) verwertbare Informationen bereit. Vier weitere Landespolizeibehörden stellten eingeschränkt verwertbare Informationen bereit. Von acht Landespolizeibehörden wurden keine Informationen bereitgestellt.
Eine wesentliche Hürde bei der Informationsauswertung bestand darin, dass die Statistiken über die Sicherstellung von pyrotechnischen Gegenständen weder für einen kohärenten Zeitraum noch in einem einheitlichen Format vorliegen. So erfolgt die Dokumentation beim Zoll sowie verschiedenen Landespolizeibehörden in Form des Brutto-Gewichts; die Bundespolizei sowie andere Landesbehörden dokumentieren in Stückzahlen.
Was die verfügbaren Daten zeigen und was nicht
Außerhalb der Jahre 2021 und 2022 beschlagnahmte allein der Zoll zwischen 12.000 Kg und 27.000 Kg illegaler Explosivstoffe jährlich. Hinzu kamen zwischen 28.000 und 168.000 pyrotechnische Gegenstände pro Jahr durch die Bundespolizei. Auf Bundesebene deuten sich in den Jahren vor der Covid-19 Pandemie gegenläufige Trends an. Im ersten Pandemiejahr 2020 ging die Menge der sichergestellten Explosivstoffe fast überall zurück. Nach dem Ende der Pandemie verstetigte sich ein steigender Trend: 2022 und 2023 wurden in absoluten Zahlen die Vor-Corona-Niveaus übertroffen.
Berlin im Fokus – Prävention wirkt!
Als einzige unter den 16 Landespolizeibehörden konnte die Polizei Berlin Angaben zur sichergestellten Menge an Explosivstoffen für den Zeitraum 2010 bis 2024 machen. Dabei gibt ein bis 2016 kontinuierlich steigender Trend sowie der vorläufige Spitzenwert von 5.363 Kg einen Hinweis auf die Größe des bereits vor der Covid-Pandemie bestehenden Schwarzmarkts.
In den Jahren 2020, 2021 und 2022 war die Statistik durchweg rückläufig. Nachdem es beim Jahreswechsel 2022/23 zu Angriffen auf Einsatzkräfte kam, wurden zwar erstmals wieder mehr Explosivstoffe sichergestellt – die Menge befand sich aber noch weit unter dem Vor-Corona-Niveau. Mit 7.033 Kg beschlagnahmte die Polizei Berlin im Jahr 2024 eine weitaus größere Menge als vor der Pandemie üblich und damit halb so viel wie der Zoll an den gesamten Außengrenzen (13.055 Kg). Im Jahr 2025 verstärkte sich der Ermittlungsfokus erneut, flankiert durch Aufklärungsarbeit gemeinsam mit Berliner Feuerwehr, Unfallkrankenhaus Berlin und dem Bundesverband Pyrotechnik.
Mehr Evidenz statt gefühlter Wahrheiten
Illegal verwendete Explosivstoffe haben während der Jahreswechsel nach der Covid-19 Pandemie zu Todesfällen, schweren Verletzungen und Sachschäden in Millionenhöhe geführt. Während sich die öffentliche Diskussion auf zusätzliche Einschränkungen des legalen und staatlich geprüften Silvesterfeuerwerks fokussiert, gibt es weiterhin keine belastbare Informationsgrundlage zur Explosivstoffkriminalität rund um den Jahreswechsel.
Eine abschließende Antwort auf die Frage, ob die Verbote des legalen Silvesterfeuerwerks zu einer verstärkten Inverkehrbringung illegaler Explosivstoffe geführt haben, liefern die vorliegenden Statistiken nicht. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer verbesserten Datengrundlage. Der Bundesverband Pyrotechnik fordert einen verstärkten und fortwährenden Fokus der Politik und der Sicherheitsbehörden auf die Bekämpfung illegaler Explosivstoffe.
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